Beisetzung im Garten

Sie haben die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Begleiter eine Gedenkstätte im eigenen Garten zu gestalten. Grundsätzlich ist dies erlaubt, es gibt jedoch einige Regeln, die zu beachten sind.

Liegt Ihr Garten in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet, darf Ihr Haustier dort nicht beerdigt werden. (Im Bundesland Bremen ist die Beerdigung im eigenen Garten aufgrund des niedrigen Grundwasserstandes sogar komplett verboten.)

Für große Haustiere, wie beispielsweise einen Schäferhund, benötigt man für die Erdbeisetzung eine spezielle Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes.

Sollte Ihr Tier an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein, ist die Erdbestattung im eigenen Garten leider auch nicht möglich.

Eine Tierurne darf hingegen im Garten beigesetzt werden.

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